Der Arbeitgeber hat bei einer normalen Brandgefährdung fünf Prozent der Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Die Brandschutzhelfer sollen Entstehungsbrände löschen können, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen.
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Grundsätzlich können die Seminare auch individuell auf Ihr Unternehmen angepasst werden.
Auf Wunsch kann dieses Seminar auch mit einer dokumentierten Evakuierungsübung kombiniert werden.
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